Informationen
Die privaten Krankenversicherungen erstatten abhängig vom Versicherungsvertrag die Kosten für die Behandlung. Mittlerweile übernehmen auch viele gesetzliche Kassen Teile der Kosten.
Ich komme allen Anforderungen der Krankenkassen nach. Ich bin Mitglied in einem Berufsverband für Osteopathie und verfüge über die geforderte Mindestanzahl von insgesamt 1.350 Ausbildungsstunden.
Damit es zu keinen Missverständnissen kommt, empfehle ich Ihnen, sich vorab bei Ihrer Krankenkasse hinsichtlich einer möglichen Kostenübernahme zu informieren.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten in der Regel einen Teil der Kosten. Dabei hat aber jede Krankenkasse unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Erstattung der Kosten.
Hinweise zur Abrechnung von ostheopatischen Behandlungen
Beispiel 1: Manche Versicherungen erstatten bis zu 6 Behandlungen pro Jahr mit bis zu 40%. Andere Versicherungen, wie zum Beispiel die Techniker Krankenkasse, bezuschussen z.B. bis zu 3 Behandlungen im Jahr mit insgesamt 120 Euro.
Beispiel 2: Manche Krankenkassen fordern vorab ein Rezept vom Arzt, andere wiederum akzeptieren die Rechnung ohne die Vorlage eines Rezeptes im voraus.
Ihre Praxis für Osteopathie in Bochum